In Reinach gibt es seit 1888 eine selbständige Bürgergemeinde. Bis ins erste Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts hinein, als im Gefolge der 1907 eröffneten Trambahn Basel-Aesch ein erster Wachstumsschub einsetzte, stellten die Ortsbürger eindeutig die Mehrheit der Bevölkerung von Reinach. Dieser Anteil ging bis zum Jahre 1970 auf rund 6% zurück und hat nun wieder dank einer liberalen Einbürgerungspraxis die Marke von 10% erreicht. Da seinerzeit die Gemeinderäte meistens Ortsbürger waren, brauchte es keinen selbständigen Bürgerrat, sondern der Gemeinderat nahm zugleich auch die Geschäfte der Bürgergemeinde wahr. Erst seit 1912 hat die BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ihre eigene Exekutive, einen fünfköpfigen Bürgerrat, aber auch ihre Kontroll- und Hilfsorgane, wie Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie Wahlbüro. Die Verwaltung obliegt einem Bürgerratsschreiber bzw. einer Bürgerratsschreiberin. Das oberste Organ der Bürgergemeinde ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten. Diese äussern sich in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen an der Urne, sonst an der Bürgergemeindeversammlung, welche in der Regel zweimal jährlich stattfindet und jeweils von ca. 200 Personen besucht wird.
Die Zielsetzungen der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ist folgendermassen in der Präambel der Gemeindeordnung festgelegt: „Das Gemeinschaftsbewusstsein unter den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zu fördern, das Ihre zum Wohlbefinden der Reinacher Einwohnerschaft beizutragen und die ihr anvertrauten Güter wirtschaftlich und sozial verträglich zu verwalten.“
Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist jeder Einwohnergemeinde eine Bürgergemeinde zugeordnet. Das gleiche Gesetz umschreibt die Aufgaben der Bürgergemeinden wie folgt:
Die Zielsetzungen der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ist folgendermassen in der Präambel der Gemeindeordnung festgelegt: „Das Gemeinschaftsbewusstsein unter den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zu fördern, das Ihre zum Wohlbefinden der Reinacher Einwohnerschaft beizutragen und die ihr anvertrauten Güter wirtschaftlich und sozial verträglich zu verwalten.“
Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist jeder Einwohnergemeinde eine Bürgergemeinde zugeordnet. Das gleiche Gesetz umschreibt die Aufgaben der Bürgergemeinden wie folgt:
- Erteilen des Gemeindebürgerrechts
In Reinach werden jährlich rund 55 Personen eingebürgert, wovon im Schnitt ungefähr 8 Schweizer und 47 Ausländer.
> Weitere Erläuterungen zu den Einbürgungen, den Bedingungen und Ablauf finden Sie hier.
- Förderung der Heimatverbundenheit und Unterstützung der kulturellen Bestrebungen
Bei der Förderung der Heimatverbundenheit steht vor allem die grosszügige, jedoch konsequenten Richtlinien folgende Einbürgerungspolitik im Vordergrund. Nicht allen ist bewusst, dass die Bürgergemeinde für den Banntag verantwortlich zeichnet, welcher die Reinacher Einwohner und Bürger, Ausländer und Schweizer, Kinder und Erwachsene jährlich zu einem grossen Festanlass zusammenführt.
Die Eröffnung des Bürgergemeindehauses im Jahre 2000 erlaubte eine Intensivierung des kulturellen Engagements der Bürgergemeinde. Rund 5 Mal pro Jahr treten Künstler auf der Bühne der Bürgergemeinde auf und ermöglichen so einen unterhaltsamen Abend im Herzen von Reinach. Ein paar dieser Künstler sind in der Zwischenzeit sogar schweizweit bekannt.
Neben den Kulturanlässen und dem Banntag, zeichnet der Bürgerrat auch für die Organisation der Maibaumfeier und des Rebpatenschaftsanlasses verantwortlich. Zudem unterstützt er die 1. August-Feier und beteiligt sich mit dem "Bürgerratsbeizli" am Reinacher Weihnachtsmarkt.
1997 wurde der Waldlehrpfad im Leywald erneuert und wiedereröffnet. 2003 folgte dann die Eröffnung des Holzskulpturenweges im Leywald, 2008 dessen Erweiterung.
> Weitere Informationen zum kulturellen Engagement der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL finden Sie hier.
- Bewirtschaftung des Waldes
Die BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ist in unserer Gemeinde für die Pflege von 58ha der total 118ha Wald zuständig. Die Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen eines Forstreviers.
> Weitere Informationen zum Forst und dem Forstrevier finden Sie hier.
- Abgabe ihres Grundbesitzes für öffentliche Zwecke gegen angemessene Entschädigung
Der Bürgergemeinde gehören nebst dem Wald rund 25 ha Land. Dieses ist, sofern in der Landwirtschaftszone gelegen, an Landwirte verpachtet. In diesem Zusammenhang speziell zu erwähnen ist die Rebparzelle am Rebberg, wo die Trauben für den Reinacher Bürgerwein wachsen. Die übrigen Grundstücke sind an diverse Institutionen verpachtet oder in Baurecht gegeben, wie z.B. Altersheim, Tennisclub, Campingplatz, Einwohnergemeinde (Fussballplatz) usw., wobei im Falle von sozialen Einrichtungen die Pachtzinsen eher symbolischen Charakter haben. Zudem verfügt die Bürgergemeinde über ein Mehrfamilienhaus am Neueneichweg und an der Kirchgasse sowie über ein Restaurant in der Reinacherheide.
> Informationen betreffend Mietmöglichkeiten finden Sie hier.
- Führung einer zweckdienlichen Organisation mit Behörden, Kontroll- und Hilfsorganen sowie einer gesunden Finanzverwaltung.