Bürgergemeinde
In Reinach gibt es seit 1888 eine selbständige Bürgergemeinde. Bis ins erste Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts hinein, als im Gefolge der 1907 eröffneten Trambahn Basel-Aesch ein erster Wachstumsschub einsetzte, stellten die Ortsbürger eindeutig die Mehrheit der Bevölkerung von Reinach. Dieser Anteil ging bis zum Jahre 1970 auf rund 6% zurück und hat nun wieder dank einer liberalen Einbürgerungspraxis die Marke von 10% erreicht. Da seinerzeit die Gemeinderäte meistens Ortsbürger waren, brauchte es keinen selbständigen Bürgerrat, sondern der Gemeinderat nahm zugleich auch die Geschäfte der Bürgergemeinde wahr. Erst seit 1912 hat die BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ihre eigene Exekutive, einen fünfköpfigen Bürgerrat, aber auch ihre Kontroll- und Hilfsorgane, wie Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie Wahlbüro. Die Verwaltung obliegt einem Bürgerratsschreiber bzw. einer Bürgerratsschreiberin. Das oberste Organ der Bürgergemeinde ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten. Diese äussern sich in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen an der Urne, sonst an der Bürgergemeindeversammlung, welche in der Regel zweimal jährlich stattfindet und jeweils von ca. 200 Personen besucht wird.

Die Zielsetzungen der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL ist folgendermassen in der Präambel der Gemeindeordnung festgelegt: „Das Gemeinschaftsbewusstsein unter den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zu fördern, das Ihre zum Wohlbefinden der Reinacher Einwohnerschaft beizutragen und die ihr anvertrauten Güter wirtschaftlich und sozial verträglich zu verwalten.“

Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist jeder Einwohnergemeinde eine Bürgergemeinde zugeordnet. Das gleiche Gesetz umschreibt die Aufgaben der Bürgergemeinden wie folgt:


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