Einbürgerungen
Die Schweiz kennt keine alleinige Staatsbürgerschaft. Jeder Schweizer ist Bürger einer Gemeinde, wie z.B. Reinach. Weil diese Gemeinde (Reinach) zu einem Kanton (Basel-Landschaft) gehört und der Kanton (Basel-Landschaft) zur Schweiz, ist man Schweizer bzw. Schweizerin. Aus diesem Grunde müssen sich Bewerber/-innen um das Schweizerische Bürgerrecht beim betreffenden Bürgerrat (in gewissen Gemeinden ist dies der Gemeinderat oder eine Kommission) melden.

Interessenten um das Bürgerrecht der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL orientieren sich bitte an den Erläuterungen auf der entsprechenden Unterseite für Schweizer bzw. ausländische Staatsangehörige. Bitte zögern Sie nicht, bei allfälligen Fragen unsere Geschäftsführerin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 12 24 oder bgr@bgreinach.ch zu kontaktieren.

Die BÜRGERGEMEINDE REINACH BL bietet ausländischen Staatsangehörigen die Möglichkeit, sich das für ein erfolgreiches Bestehen des Integrationsgesprächs notwendige Staatskundewissen durch einen Berufsschullehrer vermitteln zu lassen. Der Staatskundekurs findet an drei Abenden im Bürgersaal an der Kirchgasse 11 statt und kostet CHF 100.- pro Person. Dieser Kurs steht allen Interessierten offen, bitte melden Sie sich unter bgr@bgreinach.ch oder unter 061 712 12 24.






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