1. | Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Reinach?
Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:
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2. | Die Gebühren betragen:
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3. | Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie sich bitte sich das Anmeldeformular [PDF] herunter, füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder) und schicken das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an: Bürgergemeinde Reinach, Kirchgasse 11, 4153 Reinach |
Bitte zögern Sie nicht, bei allfälligen Fragen unsere Geschäftsführerin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 12 24 oder bgr@bgreinach.ch zu kontaktieren.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung prüft der Bürgerrat Ihr Gesuch und lädt Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung offener Fragen. Ist alles in Ordnung, werden die Einbürgerungsunterlagen abgegeben, mit welchen Sie das formale Einbürgerungsverfahren starten können.
Der Bürgerrat hat während dem Einbürgerungsverfahren die Aufgabe, die Integration zu prüfen. In diesem Zusammenhang führt der Bürgerrat mit ausländischen Bewerbern ein Integrationsgespräch durch. Dabei wird abgeklärt, ob sich die Bewerber sprachlich verständigen können, die Rechte und Pflichten eines Schweizer Staatsbürgers kennen und über den Aufbau und das Funktionieren unseres Staates in Gemeinden, Kanton und Bund Bescheid wissen.
Liegt die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Bürgerrat an der Bürgergemeindeversammlung vorgestellt und mit einem Antrag zur Abstimmung gebracht. Die anwesenden stimmberichtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Einbürgerung der Kandidaten durch einfaches Handmehr.
Nach der Bürgergemeindeversammlung teilt der Bürgerrat die getroffenen Entscheide der Sicherheitsdirektion in Frenkendorf mit. Nach erfolgreichem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhält der Bewerber/-in das Bürgerrecht der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL und wird somit auch Baselbieter und Schweizer.