Für Schweizer
Wenn Sie als Schweizer Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Reinach BL interessiert sind, orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:

1. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Reinach?
  • minimale Niederlassungsdauer von 3 Jahren im Kanton und 2 Jahren in Reinach
  • ungetrübter strafrechtlicher und finanzieller Leumund
   
2. Bemessung und Umfang der Gebühren:

Die jeweilige Gebühr für die Erteilung des Gemeinde- sowie des Kantonsbürgerrechts bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand. Sie beträgt jeweils maximal Fr. 3‘000.-. 
In der Praxis können Sie als Schweizer Bürger/-in für ein ordentliches Einbürgerungsverfahren mit Gebühren von ca. Fr.600.- pro Gesuch rechnen.

Die Gebühr ist auch zu entrichten bei:
  • Nichterteilung des Bürgerrechts;
  • Nichterteilung der kantonalen oder eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung;
  • Nichterteilung des Kantonsbürgerrechts;
  • Abschreibung des Gesuchs, insbesondere infolge Rückzugs.

Kanton
ca. CHF 300.- pro Gesuch 
Reinach
CHF 300.- pro Gesuch
   
3. Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen dem Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Reinach BL vom 20.Juni 2019.
   
4. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie sich bitte das Anmeldeformular [PDF, 254KB] herunter, füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder) und schicken das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an: Bürgergemeinde Reinach BL, Kirchgasse 11, 4153 Reinach.

Bei Unklarheiten hilft Ihnen unsere Geschäftsführerin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 12 24 oder per Email gerne weiter.  

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir diese prüfen und Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Ist alles in Ordnung, werden die Einbürgerungsunterlagen abgegeben, mit welchen der Bewerber/-in das formale Einbürgerungsverfahren starten kann. 



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