Für Ausländer
Wenn Sie an einer Einbürgerung in Reinach BL interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:

1. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Reinach?
  • minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 10 Jahren
    • Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt
    • tatsächlicher Aufenthalt mindestens 6 Jahre
  • minimale Niederlassungsdauer von 5 Jahren im Kanton Basel-Landschaft
  • minimale Niederlassungsdauer von 2 Jahren in der Gemeinde Reinach BL
  • Besitz der Niederlassungsbewilligung Ausweis C
  • Minderjährige, welche ein eigenständiges Gesuch einreichen, müssen das 16. Altersjahr vollendet haben
  • Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (mündlich und schriftlich)
  • ungetrübter strafrechtlicher und finanzieller Leumund
  • kein Eintrag im Strafregister und keine hängigen Strafverfahren 
  • kein Eintrag im Betreibungsregister und keine hängigen Betreibungen 
  • keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren unmittelbar vor der Gesuchs-Einreichung
  • erfolgreiche Integration und Bestehen des Integrationsgesprächs
    Die BÜRGERGEMEINDE REINACH BL bietet die Möglichkeit, sich das für ein erfolgreiches Bestehen des Integrationsgesprächs notwendige Staatskundewissen durch einen Berufsschullehrer vermitteln zu lassen. Der Staatskundekurs findet an drei Abenden im Bürgersaal an der Kirchgasse 11 statt und kostet CHF 100.- pro Person. Interessierte melden sich bitte unter bgr@bgreinach.ch oder unter 061 712 12 24 an.

Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:

  • insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in lebt.
   
2. Die Gebühren betragen:

Bund Ca. CHF 150.- für Personen oder Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen
CHF 500.- für die erleichterte Einbürgerung
Kanton Maximal CHF 3'000.- pro Gesuch für Personen oder Ehegatten mit unmündigen Kindern, die gemeinsam ein Gesuch stellen
Reinach
Maximal CHF 3'000.- pro Gesuch für Personen oder Ehegatten mit unmündigen Kindern, die gemeinsam ein Gesuch stellen
   
3. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie sich bitte sich das Anmeldeformular [PDF] herunter, füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder) und schicken das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an: Bürgergemeinde Reinach, Kirchgasse 11, 4153 Reinach

Bitte zögern Sie nicht, bei allfälligen Fragen unsere Geschäftsführerin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 12 24 oder bgr@bgreinach.ch zu kontaktieren.

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung prüft der Bürgerrat Ihr Gesuch und lädt Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung offener Fragen. Ist alles in Ordnung, werden die Einbürgerungsunterlagen abgegeben, mit welchen Sie das formale Einbürgerungsverfahren starten können.

Der Bürgerrat hat während dem Einbürgerungsverfahren die Aufgabe, die Integration zu prüfen. In diesem Zusammenhang führt der Bürgerrat mit ausländischen Bewerbern ein Integrationsgespräch durch. Dabei wird abgeklärt, ob sich die Bewerber sprachlich verständigen können, die Rechte und Pflichten eines Schweizer Staatsbürgers kennen und über den Aufbau und das Funktionieren unseres Staates in Gemeinden, Kanton und Bund Bescheid wissen.

Liegt die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Bürgerrat an der Bürgergemeindeversammlung vorgestellt und mit einem Antrag zur Abstimmung gebracht. Die anwesenden stimmberichtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Einbürgerung der Kandidaten durch einfaches Handmehr.

Nach der Bürgergemeindeversammlung teilt der Bürgerrat die getroffenen Entscheide der Sicherheitsdirektion in Frenkendorf mit. Nach erfolgreichem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhält der Bewerber/-in das Bürgerrecht der BÜRGERGEMEINDE REINACH BL und wird somit auch Baselbieter und Schweizer.



zurück nach oben